Sachkundenachweis für Hunde – Das sollten Sie wissen
In einigen deutschen Bundesländern ist der Nachweis eines sogenannten “Sachkundenachweis” für Hunde Pflicht. Er ist auch unter dem Namen “Hundeführerschein” bekannt und stellt einen Befähigungsnachweis für Hundehalter und Hundehalterinnen dar. So müssen beispielsweise Hundebesitzer, die in dem Bundesland Nordrhein-Westfalen leben, einen Sachkundenachweis bei der Anmeldung des Hundes vorlegen, wenn sie einen gefährlichen Hund, einen großen Hund (größer als 40 cm/ mindestens 20 kg schwer) und/ oder einen Hund einer bestimmten Rase besitzen, vorweisen. Erfahren Sie in diesem Artikel, wer den Sachkundenachweis ausstellen darf, wo die Sachkundeprüfung für Hunde abgelegt werden kann, welche Inhalte dabei abgefragt werden und wie hoch die Kosten für einen Sachkundenachweis sind.

Wer darf den Sachkundenachweis ausstellen?
Hier muss unterschieden werden, ob es sich um:
- einen großen Hund (ausgewachsen größer als 40 cm Schulterhöhe/ mindestens 20 kg schwer),
- einen Hund einer bestimmten Rasse (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inuund Kreuzungen daraus),
- oder einen gefährlichen Hund (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und Kreuzungen daraus) handelt.
Wer bei den drei genannten Kategorien die Sachkundeprüfung stellen und einen Sachkundenachweis ausstellen darf, regelt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz.
Gemäß § 11 Absatz 3 LHundG NRW darf für große Hunde die Sachkundebescheinigung durch eine oder einen anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzte erteilt werden.
Bei Hunden bestimmter Rasse darf, gemäß § 6 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 LHundG NRW, der Nachweis der Sachkunde durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (nicht zu verwechseln mit dem Haustierarzt), aber auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
Die Haltung von gefährlichen Hunden ist in Nordrhein-Westfalen mit starken Auflagen versehen, weshalb für diese Hunde gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 die Sachkunde ausschließlich durch einen amtlichen Tierarzt (zuständig ist das lokale Veterinäramt, nicht der Haustierarzt) erteilt werden darf.
Eine Liste mit den anerkannten Sachverständigen und anerkannten sachverständigen Stellen gibt es hier (nach PLZ sortiert) und die Liste mit den benannten Tierärztinnen und Tierärzten hier: Sachkundenachweis – Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Wo kann ich eine Sachkundeprüfung für Hunde ablegen?
Die Sachkundeprüfung für Hunde kann entweder online oder vor Ort abgelegt werden. Wer die Prüfung vor Ort ablegen möchte, der sollte sich an seinen Tierarzt oder an eine oder einen anerkannten Sachverständigen bzw. an eine sachverständigen Stelle wenden.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung bei verschiedenen Anbietern online abzulegen. Auf diese Art und Weise kann man relativ schnell und unkompliziert einen Sachkundenachweis für Hunde erhalten. Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter ist darauf zu achten, dass dieser behördlich anerkannt ist und im besten Fall alle nötigen Lernunterlagen zur Verfügung stellt.
Welche Inhalte werden bei der Sachkundeprüfung für Hunde abgefragt?
Bei der Prüfung werden sämtliche Fragen rund um das Thema Hund in Form von Multiple-Choice-Fragebögen gestellt. Die Fragen können sich beispielsweise auf die Ernährung, die Gesundheit, die Pflege und die Fortpflanzung von Hunden beziehen. Um die Prüfung direkt beim ersten Mal bestehen zu können, ist es ratsam, sich vorab ausführlich mit den Prüfungsunterlagen zu beschäftigen.
Hierfür werden auf einigen Webseiten kostenlose Fragebögen zum Üben zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass man mit den richtigen Bögen der zuständigen Tierärztekammer lernt. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Tierärztekammer. Nordrhein-Westfalen stellt jedoch eine Ausnahme dar, weil die Kammer aus der Tierärztekammer Westfalen-Lippe und der Tierärztekammer Nordrhein besteht. Es empfiehlt sich, die auserwählte Prüfstelle zu fragen, welche Prüfungsunterlagen als Grundlage herangezogen werden.
Zu der eigenen Vorbereitung gibt es außerdem die Möglichkeit, diverse Vorbereitungskurse zu besuchen. Wer die Prüfung trotzdem nicht bestehen sollte, der hat die Möglichkeit, den Test zu wiederholen. Wie oft ein Test wiederholt werden kann, ist abhängig von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen soll der Zeitraum bis zur Wiederholungsprüfung zwei Monate nicht überschreiten.
Wie hoch sind die Kosten für einen Sachkundenachweis für Hunde?
Die Kosten für den Sachkundenachweis müssen von den Hundehaltern und Hundehalterinnen selbst getragen werden. Die Höhe der Kosten ist von Landkreis zu Landkreis verschieden und variiert zudem von Anbieter zu Anbieter. So sind beispielsweise die Preise bei ländlichen Tierarztpraxen häufig geringer als bei städtischen Tierarztpraxen. Im Schnitt belaufen sich die Kosten auf etwa 30,00 bis 80,00 Euro und sind weiterhin abhängig von den zur Verfügung gestellten Lernunterlagen und der Lernbetreuung.
Ein abschließender Tipp: Bei vielen Tierarztpraxen bekommen Sie vorab keine Lernunterlagen und müssen die Prüfung, ohne gelernt zu haben, ablegen. Suchen Sie sich bestenfalls eine Prüfstelle, die Ihnen vorab alle nötigen Lernunterlagen zur Verfügung stellt. So können Sie sich in Ruhe von zu Hause vorbereiten und gehen mit einem guten Gefühl in die Prüfung.